Für viele ist der Datenschutz ein sehr leidiges Thema. Zu beschränkend, zu ausufernd, zu aufwändig. Und das durchaus zu Recht.
Nicht falsch verstehen: Datenschutz ist ein wichtiges Thema, durch ihn wird die Selbstbestimmung jeder einzelnen Person über die eigenen Daten sichergestellt. Nur haben wir Deutschen mal wieder ziemlich maßlos übertrieben: schließlich gibt es in Deutschland mehrere 100 Gesetze, die Regelungen zum Datenschutz enthalten.
Je nach Blickwinkel könnte es in Zukunft einfacher oder komplizierter werden. Der EuGH ist nämlich der Ansicht, dass Regelungen, die bloß die bereits in der DSGVO aufgestellten Bedingungen wiederholen, ohne eine spezifischere Vorschrift hinzuzufügen, europarechtswidrig seien. Der deutsche Gesetzgeber wurde nun bereits in 2 verschiedenen Verfahren dazu aufgefordert, die Europarechtskonformität herzustellen.
Ob und wann dies geschieht, bleibt sicher abzuwarten. Und bis dahin haben wir den Fakt bestehender Gesetze, was sicher aber auch in den nächsten Monaten nicht für Rechtssicherheit im Datenschutz führen wird. Und ganz sicher werden wir Deutschen auch bei einer Neuregelung wieder einen Weg finden maßlos überzuregulieren.
Bezug: Rechtssache C-34/21 vom 30.03.2023
Über den Autor:
Olaf Müller-Stegemann ist ein erfahrener Berater mit einem breiten Spektrum an Expertise, von Change Management und Datenschutz bis hin zu Coaching und Moderation im HR-Bereich. Er ist Geschäftsführer der ToMarket Consulting GmbH und externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor